Am 01.10.2013 wurde das Hotel Deutscher Hof von Davit Gabrielyan übernommen. In 2013 – 2014 wurde das gesamte Hotel saniert und erhielt einen Anbau.
Wir sind ein kleines, gemütliches, familiengeführtes Hotel und freuen uns Sie bald willkommen heißen zu dürfen.
Alter Deutscher Hof:
Neuer Deutscher Hof:
Das Schützenhaus von der Altstädter St. Knudsgilde von 1449.
Wir sind das stolze Schützenhaus von der Altstädter St. Knudsgilde von 1449.
Unser Hotel beherbergt die Schießanlage von der Altstädter St. Knudsgilde und monatlich lädt der Schiesswart die Gildemitglieder bei uns zum Training ein.
Es wird in allen Monaten auf die Scheibe geschossen.
Das jährliche Pokalschießen mit den Schwestergilden aus dem Lollfuß und aus dem Friedrichsberg wird hier ausgetragen.
Der Weihnachtsschießabend und das gemeinsame Schießen "Gildebrüder mit Gildeschwestern" stehen ebenfalls jährlich an.
Auch die regelmäßigen Schießtermine der Damen werden hier wahrgenommen.
Hier können Sie sich noch mehr über die Altstädter St. Knudsgilde von 1449 noch mehr informieren: https://www.altstaedter-st-knudsgilde.de/
Lollfußer Beliebung von 1651 in Schleswig
Die Mitgliederversammlungen der Lollfußer Beliebung finden auch u. A. bei uns im Deutschen Hof statt.
Holmer Beliebung
Zwei Mal im Jahr finden bei uns im Deutschen Hof die Tanzübungen der Holmer Beliebung für den großen Festball statt.
SPD Schleswig
Sowohl die Mitglieder-, als auch die Jahreshauptversammlung der SPD Schleswig findet bei uns im Deutschen Hof statt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Deutscher Hof für Hotelaufnahmeverträge
- Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Hotels Deutscher Hof zur Beherbergung, sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von Deutscher Hof für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Deutscher Hof und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
- Vertragsabschluss; Hinweispflicht
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Deutscher Hof zustande. Deutscher Hof steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Deutscher Hof unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Deutscher Hof in der Öffentlichkeit zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Deutscher Hof zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Deutscher Hof beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von Deutscher Hof verauslagt wird.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- Deutscher Hof kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
- Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
- Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahn- kosten in Höhe von € 5 an Deutscher Hof zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann Deutscher Hof stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
- Deutscher Hof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist Deutscher Hof berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Deutscher Hof ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/ oder 7 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Deutscher Hof aufrechnen oder verrechnen.
- Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Deutscher Hof
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Deutscher Hof geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Deutscher Hof der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
- Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Deutscher Hof auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Deutscher Hof in Textform ausübt.
- Der Gast darf bis zu 4 Tage vor der Anreise kostenlos stornieren, danach fallen Stornogebühren in Höhe von 80% der Gesamtsumme und bei einer Nichtstornierung oder Stornierung am Anreisetag 100% der Gesamtsumme an.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt Deutscher Hof einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Deutscher Hof den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Deutscher Hof hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann Deutscher Hof die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Rücktritt von Deutscher Hof, nicht genehmigte Veranstaltungen
- Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Deutscher Hof bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Deutscher Hof mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Deutscher Hof mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
- Ferner ist Deutscher Hof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere von Deutscher Hof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein; Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Deutscher Hof für Hotelaufnahme-verträge (Stand: Januar 2018)
- Deutscher Hof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Deutscher Hof in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Deutscher Hof zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
- ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
- eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Deutscher Hof gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
- Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann Deutscher Hof unterbinden bzw. abbrechen.
- Der berechtigte Rücktritt von Deutscher Hof oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von Deutscher Hof gegen den Kunden bestehen, so kann Deutscher Hof den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 2 bis 5 gelten in diesem Fall entsprechend.
- Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat Deutscher Hof das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen Deutscher Hof herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Deutscher Hof spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit Deutscher Hof vereinbart werden.
- Sollte der Kunde das Zimmer über 11.00 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit Deutscher Hof dazu getroffen zu haben, kann Deutscher Hof aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß vorstehender Nr. 3), ab 18.00 Uhr mindestens 80%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Deutscher Hof kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Das Hotel Deutscher Hof in Schleswig ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Deutscher Hof das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 180,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
- Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung von Deutscher Hof. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn Deutscher Hof das Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück sowie an der Bar von Deutscher Hof ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 15,00 einmalig an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
VII. Haftung von Deutscher Hof
- Deutscher Hof haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Deutscher Hof für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Deutscher Hof beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Deutscher Hof beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Deutscher Hof steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Deutscher Hof auftreten, wird Deutscher Hof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Deutscher Hof rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Für eingebrachte Sachen haftet Deutscher Hof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotelsafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungs-vereinbarung mit Deutscher Hof zu treffen.
- Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Deutscher Hof bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von Deutscher Hof gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
- Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Deutscher Hof besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Deutscher Hof nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind Deutscher Hof unverzüglich anzuzeigen.
- Weckaufträge werden von Deutscher Hof mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Deutscher Hof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von Deutscher Hof gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels Deutscher Hof in Schleswig.
- Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand Amtsgericht Schleswig. Deutscher Hof kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Standort des Hotels Deutscher Hof oder am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Deutscher Hof nimmt nicht an Streitbeilegungs-verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.